KOSTEN UND GEBÜHREN
Kompetente anwaltliche Beratung hat ihren seriösen Preis und ist nicht zu Discounttarifen zu haben.
Dies gilt umso mehr für die fachanwaltliche und spezialisierte Beratung.
In meiner Kanzlei herrscht absolute Kostentransparenz!
Jeder Mandant wird ausführlich über die Kosten belehrt und es wird der Betrag angegeben, der voraussichtlich für das Mandat anfällt.
Die anwaltlichen Kosten richten sich regelmäßig nach dem Gegenstandswert bzw. nach dem Streitwert. Wird beispielsweise um einen Betrag von 10.000,00 € gestritten oder verhandelt, ist dies mit geringeren Kosten verbunden, als wenn über einen Betrag von 100.000,00 € gestritten bzw. verhandelt wird.
Über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz lassen sich die Gebühren anhand von Gebührentabellen ermitteln, die für den jeweiligen Gegenstandswert zu zahlen sind.
Sollten Sie die Kosten etwa für ein Scheidungsverfahren nicht aus eigener Tasche aufbringen können, steht es Ihnen offen, die sogenannte Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass dann die Staatskasse die Kosten Ihrer Scheidung zahlt.
Sollte Ihr Ehegatte über ein gutes Einkommen verfügen und Sie nicht, dann können im Rahmen des Verfahrenskostenvorschusses die Kosten der Scheidung oder der Folgesachen dem anderen Ehegatten in Rechnung gestellt werden. Sofern es rechtlich zulässig und möglich ist, werden in meiner Kanzlei regelmäßig Honorarvereinbarungen für die anwaltliche Tätigkeit geschlossen.
Dies hat den Vorteil, dass Sie von vorneherein wissen, welcher Betrag von Ihnen zu zahlen ist.