FACHBEREICHE → VORSORGE, VERTRAGSGESTALTUNG
Eine Vielzahl von Gerichtsverfahren wäre überflüssig, wenn man durch die Abfassung von entsprechenden Verträgen und Verfügungen vorgesorgt hätte.
Anwaltliche Beratung sollte nicht erst in Anspruch genommen werden, wenn ohnehin klar ist, dass die Angelegenheit gerichtlich geklärt werden muss. Vielmehr ist es so, dass eine Vielzahl von Gerichtsverfahren überflüssig wäre, wenn man durch die Abfassung von entsprechenden Verträgen und Verfügungen vorgesorgt hätte.
Im Bereich des Familienrechts wären z.B. teurere Unterhalts- und/oder Güterrechtsprozesse überflüssig, hätte man rechtszeitig an den Abschuss eines Ehevertrages gedacht.
Im Erbrecht könnte beispielsweise manches Zerwürfnis der Familie und mancher teure Prozess durch das Abfassen eines ordnungsgemäßen Testaments verhindert werden.
Um solche und weitaus komplexere Angelegenheiten zu regeln bedarf es den rechtskundigen Rat und den Beistand des Anwalts.
Richtige Entscheidungen treffen und Weichen stellen!
Durch die nahezu ausschließliche Beschäftigung mit diesen Fachbereichen können Sie sicher sein, dass ich Ihnen zu Ihrem Recht verhelfe, d.h. dass ich Ihre Ansprüche durchsetze bzw. ungerechtfertigte Ansprüche, die an Sie herangetragen werden, auch abwehre.