Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie wird auf folgendes hingewiesen:
Zahlreiche formularmäßige Patientenverfügungen, wie man sie etwa aus dem Internet herunterladen kann, enthalten die Regelung, dass künstliche Beatmung zu unterlassen sei.
Sollte nun wegen einer Corona-Infektion ein stationärer Krankenhausaufenthalt angeordnet werden, kann eine solche „Patientenverfügung“ fatale Auswirkungen haben.
Deshalb gilt: Sofort handeln und eine tragfähige Vollmacht mit Patientenverfügung erstellen!