Familienrecht

40% aller Ehen werden geschieden. Die wenigsten davon einvernehmlich. Wenn es auch in seltenen Fällen zum Rosenkrieg kommt, so kommt es doch regelmäßig zu Auseinandersetzungen …

Erbrecht

Das Erbrecht hat die Funktion, das Privateigentum mit dem Tode des Eigentümers nicht untergehen zu lassen, sondern seinen Fortbestand zu sichern, indem es die Rechtsfolge an diesem Eigentum klärt.

Vorsorge

Eine Vielzahl von Gerichtsverfahren wäre überflüssig, wenn man durch die Abfassung von entsprechenden Verträgen und Verfügungen vorgesorgt hätte: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Richtige Entscheidungen treffen und Weichen stellen!

Durch die nahezu ausschließliche Beschäftigung mit diesen Rechtsgebieten können Sie sicher sein, dass ich Ihnen zu Ihrem Recht verhelfe, d.h. dass ich Ihre Ansprüche durchsetze bzw. ungerechtfertigte Ansprüche, die an Sie herangetragen werden, auch abwehre.

— Ra. Kruno Zorko —

  • Sie wollen sich scheiden lassen?

    Im Bereich der Trennung und der Scheidung ist es unbedingt erforderlich, sich an einen Fachmann, sprich an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden.

  • Sie haben Fragen zu Unterhalt und Zugewinn?

    Kaum eine Folgesache ist im Scheidungsrecht härter umkämpft als der Unterhalt und der Zugewinnausgleich. Hier sollte man kompetent vertreten sein, um Ansprüche nicht zu übersehen.

  • Sie wollen ein Testament errichten?

    Der Streit ums Erbe kann vor Gericht sehr teuer werden und zum Zerwürfnis führen. Mit einem gut gemachten Testament ist dies vermeidbar.

  • Sie haben Fragen zur Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung?

    Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Nur „gerichtsfeste“ Vollmachten vermeiden einen gerichtlich bestellten Betreuer.

Sie haben Fragen und wünschen eine Erstberatung, dann vereinbaren Sie mit meiner Kanzlei einen Termin.

KONTAKT →