VITA

Anwaltskanzlei Kruno Zorko

1990 – 1995: Studium der Rechtswissenschaften an der Goetheuniversität in Frankfurt aM

1996: 1. Staatsexamen

1997 – 1998: Referendariat

1998: 2. Staatsexamen

1999 – 2004: Rechtsanwaltskanzlei in Münster bei Dieburg

2005: Rechtsanwaltskanzlei in Dieburg

2007: Zulassung als Fachanwalt für Familienrecht

Meine Fachgebiete

Familienrecht

Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht

Erbrecht

Testament, Erbengemeinschft, Schenkung

Vorsorge, Vertragsgestaltung

Ehevertrag, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Krankheit und Pflege im Alter

Meine Leistungen

Als vermutlich einzige Kanzlei im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden seit ca. 15 Jahren ausschließlich Mandate aus den Bereichen des Familien– und Erbrechts angenommen! Wobei der immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rückende Bereich des Vorsorgerechts ( Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung etc..) ebenfalls erfasst wird.

Dieser hohe Grad der Spezialisierung und die damit verbundene kontinuierliche Weiterbildung in diesen Rechtsgebieten führt dazu, dass die Rechtsberatung auf allerhöchstem Niveau erfolgt. Die vollständige Durchdringung des Erb- und Familienrechts führt auch dazu, dass der Mandantschaft die oftmals schwierige Rechtsmaterie verständlich erläutert werden kann. Nur wer selbst die Sache verstanden hat, kann diese auch erklären!

Neben der außergerichtlichen Vertretung in sämtlichen Bereichen des Erbrechts und des Familienrechts bis hin zum kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren (Codex Iuris Canonici) werden meine Mandanten von mir deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten und gegebenenfalls (im Falle eines kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahrens) vor den jeweiligen Diözesangerichten persönlich vertreten.

Es erfolgt keine Mandatierung eines oftmals zweitklassigen Korrespondenzanwaltes.

Neben der außergerichtlichen und prozessualen Tätigkeit im Bezug auf die Abwehr bzw. Durchsetzung von erb- und familienrechtlichen Ansprüchen, liegt ein weiterer Schwerpunkt auf dem Bereich der Vertragsgestaltung.

So werden einwandfreie Verträge aus dem Bereich des Erb-, Familien-, und Vorsorgerechts entworfen, dem beurkundenden Notar zur Verfügung gestellt und die Mandantschaft zum Beurkundungstermin begleitet.

Auch diese Verträge, die allesamt von Rechtsanwalt Zorko persönlich entworfen werden (nicht von der Sekretärin mit Textbausteinen zusammengestückelt!), werden bis ins Detail verständlich erklärt.

Die damit verbundenen Mehrkosten sollten nicht gescheut werden; zumal beispielsweise der Übergeber einer Immobilie verstehen sollte, was in dem Übergabevertrag alles vereinbart wird. Das Herunterlesen des Vertrages durch den Notar bringt überhaupt nichts.

Wer schon einmal einem Beurkundungstermin bei einem Notar beigewohnt hat weiß, wovon die Rede ist.

Wer also auf eine erstklassige und verständliche Rechtsberatung Wert legt, sollte sich nicht an „irgendeinen“ Anwalt oder Notar wenden, sondern von der enormen Spezialisierung und Erfahrung der Kanzlei Zorko profitieren.