FACHBEREICHE → FAMILIENRECHT

Anwaltskanzlei Kruno Zorko

Das Familienrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im vierten Buch, in den §§ 1297-1921 BGB geregelt. Es handelt sich dabei um die Vorschriften, welche die Rechtsverhältnisse der durch Ehe oder Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Hierzu zählt in erster Linie das Scheidungsrecht.

Aber auch die sogenannten „Folgesachen“, die im Rahmen einer Scheidung regelmäßig zu klären sind, werden in den genannten Vorschriften geregelt. Folgesachen sind beispielsweise der Kindesunterhalt, der Ehegattenunterhalt, das Güterrecht (Zugewinnausgleich), das Sorge- und Umgangsrecht etc.

40% aller Ehen werden geschieden. Die wenigsten davon einvernehmlich. Wenn es auch in seltenen Fällen zum Rosenkrieg kommt, so kommt es doch regelmäßig zu Auseinandersetzungen über das Geld, sprich den Unterhalt, das Vermögen und gelegentlich auch über die Kinder.

Im Bereich der Trennung und der Scheidung ist es unbedingt erforderlich, sich an einen Fachmann, d.h. an einen Fachanwalt für Familienrecht und im Idealfall an meine Kanzlei zu wenden.

Durch die nahezu ausschließliche Beschäftigung mit diesen Rechtsgebieten können SIe sicher sein, dass ich Ihnen zu Ihrem Recht verhelfe, d.h. dass ich Ihre Ansprüche durchsetze bzw. ungerechtfertigte Ansprüche, die an Sie herangetragen werden, auch abwehre.

Seit nahezu 20 Jahren bin ich Rechtsanwalt und seit über 15 Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Familienrechts und des Erbrechtes tätig.

Richtige Entscheidungen treffen und Weichen stellen!

Durch die nahezu ausschließliche Beschäftigung mit diesen Fachbereichen können Sie sicher sein, dass ich Ihnen zu Ihrem Recht verhelfe, d.h. dass ich Ihre Ansprüche durchsetze bzw. ungerechtfertigte Ansprüche, die an Sie herangetragen werden, auch abwehre.